Lohnsteuerhilfe - Steuererklärung - Einkommensteuererklärung
90 € VB
Beschreibung
Jetzt die Einkommensteuererklärung* machen lassen!
Von Profis. Bequem von zu Hause aus. Schnelle Erledigung. Faire Tarife.
Unsere Leistungen können deutschlandweit in Anspruch genommen werden.
Vorteile:
-- Sie benötigen keinen Vor-Ort-Termin.
-- Sie erhalten einen festen persönlichen Ansprechpartner.
-- Unsere Leistungen erbringen wir zu einem Festpreis, ohne Zusatzkosten.
-- Unsere Tarife sind sozial gestaffelt. So können Sie sich die Beratung auch leisten.
-- Wir teilen Ihnen sofort mit, wie viel Sie bezahlen müssen. Wir benötigen
hierzu nur die Angabe Ihres Jahreseinkommens.
-- Wir nehmen Ihnen jegliche Kommunikation mit dem Finanzamt ab.
Ablauf:
1. Sie rufen uns an oder nehmen über das Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
2. Sollten Sie sich entscheiden, uns zu beauftragen, erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.
3. Nach erfolgter, ausführlicher telefonischer Beratung übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail. Sie erhalten dazu auch noch eine Checkliste, aus der Sie die benötigten Unterlagen und Angaben ersehen können.
4. Nun erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung und teilen Ihnen den voraussichtlichen Erstattungsbetrag mit.
5. Wir übermitteln Ihre Steuererklärung an das zuständige Finanzamt.
6. Nach Bearbeitung der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt prüfen wir den Steuerbescheid. Sollte es notwendig sein, legen wir gegen den Steuerbescheid Einspruch ein.
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich über das
Kontaktformular oder
telefonisch unter 0211 / 17807504
für weitere Informationen.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Ihr René Lörgen
LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V.
*Wir beraten und erstellen die Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG. Siehe mehr im Impressum.
Rechtliche Angaben
LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Vertreten durch den Vorstand
René Lörgen (Vorstandsvorsitzender), Martin Lörgen
Höhenstr. 20, 40227 Düsseldorf
Kontakt
Höhenstr. 20, 40227 Düsseldorf
Telefon
0211 17807504
E-Mail
lstplus@gmx.de
Bei einer Kontaktaufnahme werden die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der weiteren Bearbeitung gegebenenfalls auch elektronisch gespeichert. Mit der Übersendung der Daten erklären Sie sich hiermit einverstanden. Sollte eine Mitgliedschaft mit unserem Verein nicht zustande kommen, werden die Daten umgehend gelöscht.
Verantwortlich nach § 55 Abs. 2 RStV
René Lörgen
Höhenstr. 20, 40227 Düsseldorf
Registergericht
Düsseldorf
VR 11604
Zuständige Aufsichtsbehörde
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Dienstsitz Köln
Referat St 31
Riehler Platz 2
50668 Köln
Die Beratungsstellenleiter/innen besitzen die nach § 23 StBerG notwendige Qualifikation und wurden von der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine und ihrer Beratungsstellen eingetragen.
Haftpflichtversicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Mittlerer Pfad 24
70499 Stuttgart
Telefon 0711 1395-8599
Telefax 0711 1395-100
Räumlicher Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens §§ 25 Abs. 2, 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
Die genannten berufsrechtlichen Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater sind unter www.bstbk.de (Homepage der Bundessteuerberaterkammer) einsehbar.
Verbraucherschlichtungsverfahren
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir weisen ebenfalls nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht an den einschlägigen Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen.
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG:
Wir beraten und erstellen die Steuererklärung für Personen, die
- ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen (z.B. Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre, Lehrer, Angestellte, Arbeiter, Studenten) sowie Rentner und Unterhaltsempfänger
- zusätzlich bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Veräußerungsgeschäften oder Kapitalvermögen, sowie die Einnahmen 13.000 Euro bzw. 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Die Beratung, Betreuung und Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft im LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V.